Stapel einfacher Stimmzettel neben einer schlichten Wahlurne aus Holz

Reichte die Ankündigung aus, damit Frauen zur Wahl gehen konnten? Nein, dazu war noch ein Rechtsakt nötig. Dieser Text erklärt, was im Aufruf und im Wahlgesetz stand und wie die Wahl zur Nationalversammlung verlief, bei der Frauen erstmals wählen und kandidieren konnten.

Der Aufruf vom 12. November 1918

Am 12. November 1918 kündigte der Rat der Volksbeauftragten im Aufruf „An das deutsche Volk“ Wahlen nach dem gleichen, geheimen, direkten und allgemeinen Wahlrecht an. Wahlberechtigt sollten alle deutschen Männer und Frauen sein, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten. Das war ein wichtiges politisches Signal, doch der Aufruf legte nur Grundsätze fest und gab die Richtung vor.

Die Forderung kam aus der Frauenbewegung, die gleiche politische Rechte verlangte. Deutschland war dabei kein Vorreiter in Europa: Finnland führte als erstes europäisches Land bereits 1906 das Frauenwahlrecht ein. Für die Aktivistinnen zeigte sich daran, dass eine solche Änderung möglich war. Die Forderung nach dem Frauenwahlrecht in Deutschland knüpfte also auch an die Praxis anderer Staaten an.

Das Reichswahlgesetz vom 30. November 1918

Der Unterschied zwischen Ankündigung und Gesetz ist entscheidend. Erst das Reichswahlgesetz vom 30. November 1918 setzte die angekündigten Grundsätze in Kraft. Auf dieser Grundlage durften Frauen nicht nur wählen, sondern auch gewählt werden. Der Aufruf war eine Erklärung, der das Gesetz Rechtskraft verlieh.

Damit erhielt die Frauenbewegung ein wirksames Instrument. Über die Rolle von Frauen in der Politik sollten von nun an Wahlergebnisse entscheiden und nicht mehr allein Appelle.

Die Nationalversammlung 1919

Die Wahl zur Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt. Sie erfolgte nach den neuen Regeln des Gesetzes vom 30. November 1918. Frauen wählten und kandidierten dabei gleichberechtigt mit Männern. Die Wahlbeteiligung der Frauen lag bei rund 82 Prozent. Die große Mehrheit der wahlberechtigten Frauen nutzte also das neue Recht.

Unter den 423 Abgeordneten, die in die Nationalversammlung einzogen, waren 37 Frauen, also knapp 10 Prozent. Gemessen an der Zahl der Wählerinnen war das ein bescheidenes Ergebnis. Zugleich markierte es den Beginn der Beteiligung von Frauen im deutschen Parlament.

Was folgt daraus?

Das Frauenwahlrecht war das Ergebnis der Arbeit der Frauenbewegung und politischer Entscheidungen, die innerhalb weniger Wochen fielen. Der Aufruf vom 12. November wies die Richtung, das Gesetz vom 30. November schuf die Rechtsgrundlage, und die Wahl vom 19. Januar 1919 zeigte, dass Frauen bereit waren, ihr neues Recht zu nutzen. Wie es nach 1949 mit der Gleichberechtigung weiterging, beschreibt ein weiterer Beitrag in diesem Dienst.